Grüne Vorgärten – keine Schottergärten


Die Berichte zu Vorgärten voll Schotter statt natürlichen Grüns häufen sich. Erst am 29. Januar hieß es in den Westfälischen Nachrichten, dass in mehreren kürzlich fertiggestellten Neubaugebieten das Grünflächenamt in Münster 30 bis 40 Prozent Steingärten festgestellt habe. Zudem würden auch vermehrt bislang grüne Vorgärten in lange bestehenden Wohngebieten zu Schotterflächen umgestaltet. Ein Hauptgrund sei die Bequemlichkeit der Besitzer. In Münster will man diese Entwicklung nicht länger hinnehmen und die Stadtverwaltung plant ein Verbot von Schottergärten. 

Anfang Dezember 2020 verkündete NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach, dass es mit der heute schon geltenden Bauordnung des Landes möglich sei, Beton- und Schottergärten zu verhindern. Dass dem nicht so isterfuhr die Baumschutzgruppe Düsseldorf über eine Anfrage der LINKEN. Obwohl es für die Landeshauptstadt bereits seit 1978 eine Vorgartenschutzsatzung (kein Druckfehler tatsächlich seit 43 Jahren) gibt, wurde sie von den Kommunalbehörden nicht umgesetzt und die Schottergärten wurden über all die Jahre vielerorten unkontrolliert und unrechtmäßig vermehrt angelegt. Würde die gegebene Rechtslage diesen Umweltverstoß unter dem Mantel der Gartengestaltung erfolgreich verhindern, dann hätte die grün- schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg wohl kaum einen diesbezüglichen Paragrafen in die Landesbauordnung aufgenommen. 

Genau dies ist auch in NRW überfällig und sollte bei den beabsichtigten Änderungen der Bauordnung NRW aufgenommen werden. Selbstverständlich müssen  die zuständigen Behörden dieses Verbot von Schottergärten ausreichend  nachhalten und kontrollieren.  Es wird Zeit, etwas zu tun und nicht nur Appelle an die Bevölkerung zu richten! 

Stadtklima – Vorgärten Düsseldorfs müssen wieder ergrünen

Baumschutzgruppe schickt eine Fachaufsichtsbeschwerde an Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher, mit der Forderung die bestehende Vorgartenschutzsatzung der Landeshauptstadt durchzusetzen, die 1978 in Kraft gesetzt, aber leider überhaupt nicht nachgehalten wurde. Darin wird auf die Bedeutung grüner Vorgärten für die Artenvielfalt in der Stadt, für die Reduzierung städtischer Wärmeinseln und ihren Beitrag zur Verdunstung über die Pflanzen und einer Kühlung des direkten Wohnumfeldes hingewiesen. Angesichts der Folgen des Klimawandels hat das Stadtgrün an Bedeutung zugenommen. Es ist heute umso notwendiger und dringlicher. Hier ist die Fachaufsichts-beschwerde Vorgartensatzung nachzulesen.

  Folgende Links verweisen auf eine entsprechende Vorgehensweise aktuell auf Landesebene des badenwürtemberischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/verbot-schottergaerten-in-bw-100.htmlhttps://www.stern.de/politik/kretschmann-forciert-kampf-gegen-schottergaerten-9314660.html https://www.gmx.net/magazine/ratgeber/haus-garten/schottergaerten-baden-wuerttemberg-verboten-freude-empoerung-34916642

Grüne Vorgärten

        Das sind die Forderungen, die die Baumschutzgruppe an den Oberbürgermeister Thomas Geisel und an alle Ratsfraktionen geschickt hat. Denn immer mehr Vorgärten verwandeln sich im Nu in Gärten des Grauens so wie hier im Märchenland. Die Parkplätze dieser beiden Autos (mit direktem Blick auf des Deutschen liebstes Kind direkt vom Frühstückstisch aus) waren bis vor ein paar Monaten (rechts) und bis vor ca. zwei Wochen (links) Vorgärten. In dem linken blühten schon üppig  die Frühlingsblüher…. Leider gibt es davon kein Foto, denn die Verwandlung zu einem zugepflasterten Parkplatz ging von heute auf morgen. Um das zu verhindern bzw. auch zurück zu gestalten, braucht  es mehr als Appelle der Verwaltung.

Düsseldorf, den 1. März 2020
Forderungen zum Schutz der Düsseldorfer Vorgärten
Die Düsseldorfer Verwaltung hat eingeräumt, die rechtlichen Vorgaben der seit 1978 geltenden Vorgartensatzung bei Genehmigungsverfahren lediglich beratend an Eigentümer weitergegeben, Kontrollen aber nicht auf eigene Initiative durchgeführt zu haben. Nur bei der Meldung von Verstößen sei sie aktiv geworden. Auch die Anzahl der Zuwiderhandlungen gegen die Vorgartensatzung sind ungewiss, da keine Statistik geführt wurde. So wurde es über vierzig Jahre versäumt, den Schutz bzw. Erhalt grüner Vorgärten zu gewährleisten, die einen so wichtigen Beitrag zum Stadtklima leisten. Offensichtlich ist jedoch, dass Stein- und Schottergärten in den letzten Jahren regelrecht in Mode gekommen sind und natürliches Grün immer mehr verdrängen. Deswegen formulieren wir als Baum- bzw. Stadtnatur-Schützer*Innen Vorschläge, wie der geltenden Vorgartensatzung endlich Geltung verschafft werden und möglichst schnell eine Korrektur dieser Entwicklung erfolgen kann.  Zunächst einmal sollte die Öffentlichkeit unbedingt so schnell wie möglich über die lokale Presse über die geltende Satzung ausführlich informiert und darauf aufmerksam gemacht werden, dass es Pflicht ist, Vorgärten auch dementsprechend zu gestalten.  Bei allen Genehmigungen von Umbauten oder Neubauten wird den Antragsteller*innen die geltende Vorgartensatzung mit ausgehändigt. Im Zuge der Prüfung aller Genehmigungsauflagen hält das Bauamt die Gestaltung der Vorgärten Vorort nach und dokumentiert die Ergebnisse.

Sollte sich daraufhin nichts an der Betongartenkultur ändern, könnte gegebenenfalls die Bevölkerung einbezogen werden, indem (vergleichbar mit der digitalen Unterstützung bei Ermittlung von Falschparkern) über Mail oder
eine App dem Ordnungsamt Gärten gemeldet werden, die den Gestaltungsgrundsätzen der Vorgartensatzung widersprechen. So wäre die Umsetzung des ordnungsgebenden Auftrages aus dem Jahr 1978 schneller zu erreichen. Außerdem wäre der stadtweite Einsatz einer „Task-Force“ denkbar, die ämterübergreifend in nur wenigen Monaten die Entsprechung der Vorgaben der geltenden Satzung nachhält.

Da das Verschwinden grüner Vorgärten eine Wirkung auf das Lebensumfeld und auf das Stadtklima, hat, muss es auch seitens des Umweltamtes ein Interesse geben, möglichst schnell den Rückbau von Steinvorgärten voranzubringen. Das Klimaanpassungskonzept muss dementsprechend um diesen Punkt ergänzt werden, um zu gewährleisten, dass sich mit einer verbindlichen Realisierung der Vorgartensatzung Mikroklima und Lebensbedingungen für Kleintiere und Insekten verbessern.

Die Neugestaltung der Steingärten nach Vorgabe der Satzung bedarf einer Genehmigung durch das Gartenamt, um zu verhindern, dass betonierte Flächen lediglich durch Rasengittersteine ausgetauscht würden. Da die Stadt eine Mitverantwortung an der dargestellten Sachlage trägt, erscheint eine anteilige Kostenübernahme bei den Rückbauarbeiten und der Wiederbegrünung angemessen – 40% bis maximal 70 % der Kosten. Je naturnaher, also mit einer Gestaltung einheimischer Pflanzen und Gehölze, desto höher könnte der Anteil der Kostenerstattung durch die Stadt ausfallen.
Die oben genannten Ämter sind hier besonders gefragt, verstärkt die Umsetzung der Vorgartensatzung nachzuhalten. Wir brauchen mehr denn je einen wirksamen Schutz des öffentlichen und privaten Grüns.
Die Stadtverwaltung sollte so schnell wie möglich eine rechtssichere Vorgartensatzung dem Rat vorlegen, hierzu könnte als Vorbild die Vorgartensatzung der BV 2 dienen.
Wie es um das Stadtklima bestellt ist, wissen wir alle und die heiße Jahreszeit stehen vor der Tür.
Wir dürfen nicht nur diskutieren, sondern wir müssen handeln.
Im Namen der Baumschutzgruppe Düsseldorf